Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 9 U 141/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Mangelnde Fälligkeit von Abschlagszahlungen wegen fehlender Bauleiterbestätigungen über Leistungsstand; fehlende Fälligkeit der Schlussrechnung wegen Nicht-Ablauf der Prüfungsfrist nach § 16 Nr. 3 VOB/B
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Mangelnde Fälligkeit von Abschlagszahlungen wegen fehlender Bauleiterbestätigungen über Leistungsstand; fehlende Fälligkeit der Schlussrechnung wegen Nicht-Ablauf der Prüfungsfrist nach § 16 Nr. 3 VOB/B
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B (2009) § 16 Nr. 3; ZPO § 263; ZPO § 264
Mangelnde Fälligkeit von Abschlagszahlungen wegen fehlender Bauleiterbestätigungen über Leistungsstand; fehlende Fälligkeit der Schlussrechnung wegen Nicht-Ablauf der Prüfungsfrist nach § 16 Nr. 3 VOB/B - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schlussrechnung wird im Prozess fällig: Klageumstellung möglich!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Nur Klageumstellung, wenn Werkunternehmer sein Zahlungsbegehren nunmehr auf die Schlussrechnung stützt
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 07.11.2011 - 26 O 202/11
- OLG Frankfurt, 05.11.2012 - 9 U 141/11
- OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 9 U 141/11
Papierfundstellen
- BauR 2013, 795
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 20.08.2009 - VII ZR 205/07
Geltendmachung eines Anspruchs auf Abschlagszahlung nach Abnahme einer …
- BGH, 11.11.2004 - VII ZR 128/03
Pflicht des Architekten zur Vornahme von Kostenschätzungen, -berechnungen und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 9 U 141/11
Die Zulässigkeit der Klageumstellung in der Berufungsinstanz ist daher auch nicht an § 533 ZPO zu messen (BGH NJW-RR 2005, 318 ff; NJW-RR 2006, 390f;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14.A., Rn. 1215, 1608). - BGH, 08.12.2005 - VII ZR 191/04
Geltendmachung von Abschlagszahlungen und der Schlusszahlung im Bauprozess
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 9 U 141/11
Die Zulässigkeit der Klageumstellung in der Berufungsinstanz ist daher auch nicht an § 533 ZPO zu messen (BGH NJW-RR 2005, 318 ff; NJW-RR 2006, 390f;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14.A., Rn. 1215, 1608). - BVerfG, 26.04.2005 - 1 BvR 1924/04
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Berufungsentscheidung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.12.2012 - 9 U 141/11
Zu berücksichtigen ist dabei nämlich auch die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete Forderung, strittige Rechtsverhältnisse in angemessener Zeit zu klären (BVerGE 88, 118, 124), die sich in § 522 II ZPO darin konkretisiert, dass die Berufung bei Vorliegen der Voraussetzungen "unverzüglich" zurückzuweisen ist (BVerG NJW 2005, 1931 ff, Rn.21 - zitiert nach juris).